Corona Präventionskonzept
Stand 19.02.2022
Die mit 19.02.2022 00 Uhr in Kraft tretende 5. Novelle zur 4.COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung mit 3G (geimpft, genesen, getestet) betreten werden
- Zusammenkünfte mit mehr als 25 TeilnehmerInnen nur mehr mit 2G
- Für Kinder/Jugendliche von 13 bis 15 Jahre gilt der Ninja-Pass als 2G-Nachweis
- Registrierung der Teilnehmer
Alle Details findet man unter: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/faq-coronakrise/
Jegliche Teilnahme am Training in der Halle erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden stets die jeweiligen aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich COVID-19 eingehalten. Dabei steht natürlich weiterhin die Gesundheit und Sicherheit aller Personen welche den Turnsaal nutzen an oberster Stelle.
Wir bitten dich, zur Überprüfung der 3G-Regel deinen Nachweis bereitzuhalten bzw. diesen vorab an den Obmann zu senden.
Als 3G-Nachweis gilt zusätzlich:
- ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 (in WIen 48) Stunden zurückliegen darf,
- ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf, oder
- ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf
Die Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
Eine lfd. Evaluierung des Konzeptes erfolgt nach aktuellen COVID-19-Verordnungen der Schulleitung bzw. der Gemeinde.
Der Obmann (Köck Helmut)
Stand 20.02.2022
covid_19_prventionskonzept_2021_v1fitgym__verein_fr_sport__freizeit25.08.2021_.pdf